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1 Allgemeines |
| 1.1 |
Die Angebote,
Lieferungen und Leistungen von Ralf Bethke-IT-Services Network
(nachfolgend IT-Services Network genannt) erfolgen ausschließlich
aufgrund dieser Besonderen Geschäfts- und Lieferbedingungen
IT-Service. |
| 1.2 |
Die Angebote sind
grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. |
| 1.3 |
Abweichende
Besondere Geschäftsbedingungen IT-Service der Vertragspartner
werden nur dann Vertragsinhalt, wenn diesen zuvor ausdrücklich
und schriftlich zugestimmt wurde. |
| 1.4 |
IT-Services
Network ist jederzeit zu Änderungen der besonderen Geschäftsbedingungen
berechtigt. |
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§2 Zustandekommen
des Vertragsverhältnisses |
| 2.1 |
Das Vertragsverhältnis
für eine zu erbringende Dienstleistung oder Lieferung kommt
durch eine mündliche oder schriftliche Auftragsbestätigung
von IT-Services Network zustande. In Einzelfällen kann auch
eine schriftliche Auftragsbestätigung vom Kunden gefordert
werden. |
| 2.2 |
IT-Services Network
ist nicht zu Auftragsannahme verpflichtet. |
| 2.3 |
IT-Services
Network kann die Auftragsannahme von der Zahlung einer Sicherheitsleistung
/Vorauszahlung abhängig machen. |
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§3 Aufhebung
des Vertrages: Rücktritt/ Kündigung |
| 3.1 |
Innerhalb
von drei Werktagen nach Auftragsannahme können beide Seiten
vom Kaufvertrag zurücktreten. Bei Rücktritt des Kunden
bleibt die Verpflichtung bestehen, alle bis zu dem Zeitpunkt des
Rücktritts erbrachten Leistungen und Lieferungen zu zahlen.
Wird zu einem späteren Zeitpunkt das Vertragsverhältnis
vom Kunden beendet, so wird mindestens ein Drittel der voraussichtlichen
Gesamtkosten fällig, auf jeden Fall aber alle bis dahin erbrachten
Lieferungen und Leistungen. |
| 3.2 |
Jede Kündigung
bedarf beiderseitig zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform per Einschreiben. |
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§4 Lieferung
und Gefahrenübergang |
| 4.1 |
Die von
IT-Services Network genannten Termine und Fristen sind unverbindlich,
sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart
wurde. Die Einhaltung einer als verbindlich bezeichneten Lieferfrist
setzt die rechtzeitige Erfüllung der Vertragspflicht des
Kunden voraus. |
| 4.2 |
Lieferung
und Leistungsverzögerung aufgrund höherer Gewalt und
von Ereignissen welche IT-Services Network die Lieferung wesentlich
erschweren oder unmöglich machen -hierzu gehören auch
nachträglich eintretende Materialbeschaffungsschwierigkeiten,
Betriebsstörungen, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln,
behördliche Anordnungen ect., auch wenn sie bei oder durch
Lieferanten von IT-Services Network eintreten-, hat IT-Services
Network die verbindlichen Fristen nicht zu vertreten. |
| 4.3 |
Der Versand
erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht auf
den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport
ausführende Person übergeben worden ist, oder zwecks
Versendung IT-Services Network verlassen hat. |
| 4.4 |
IT-Services
Network ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. |
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§5 Preise und
Rechnungsstellung |
| 5.1 |
Alle Angebote
sind freibleibend und unverbindlich. Für Dienstleistungen
jeweils individuell vereinbarte Entgelte und Honorare bedürfen
der Schriftform, andernfalls gelten die Preislisten von IT-Services
Network. Getroffene Vereinbarungen sind für beide Seiten
bindend. |
| 5.2 |
Der Gesamtbetrag
der Rechnung ist spätestens 10 Tage nach Rechnungseingang
und ohne Abzug auf das Konto von IT-Services Network. zu zahlen.
Für mehrere Einzelleistungen kann eine Gesamtrechnung erstellt
werden. |
| 5.3 |
Sollte
der Kunde mit der Zahlung des Rechnungsbetrages in Verzug geraten,
so stehen IT-Services Network Verzugszinsen in Höhe von 5%
über dem Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank zu.
Die Begleichung von Teilbeträgen entbindet nur nach vorheriger
Absprache und ausdrücklichem Einverständnis durch IT-Services
Network von der Zahlungspflicht der Verzugszinsen. |
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§6 Sicherheitsleistungen |
| 6.1 |
IT-Services
Network ist berechtigt die Auftragsannahme von der Zahlung einer
Sicherheitsleistung /Vorrauszahlung abhängig zu machen. Die
Höhe der Sicherheitsleistung / Vorrauszahlung, sowie deren
Fälligkeit sind Bestandteil der Auftragsbestätigung. |
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§7 Pflichten
des Kunden |
| 7.1 |
Der Kunde
hat jede Änderung seines Namens, seiner Adresse, seiner Bankverbindung,
Telefonnummer oder ähnliche für das Vertragsverhältnis
wesentliche Umstände unverzüglich an IT-Services Network
mitzuteilen. |
| 7.2 |
Der Kunde
hat die für eine Dienstleitung oder ein Produkt erteilten
Bedienungshinweise zu beachten. |
| 7.3 |
Der Kunde
darf Dienstleistungen von IT-Services Network nur im Rahmen gesetzlicher
Bestimmungen verwenden. |
| 7.4 |
Der Kunde
hat Schäden oder Störungen unverzüglich nach Kenntnis
an IT-Services Network mitzuteilen und die für die Behebung
notwendigen Informationen zu übergeben. |
| 7.5 |
Der Kunde
hat dafür Sorge zu tragen, das Dienstleitungen und Produkte
nur von Ihm oder Dritten, denen der Kunde die Nutzung gestattet
hat in Anspruch genommen werden. Für deren Verhalten hat
der Kunde wie bei eigener Nutzung einzustehen. |
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§8 Abnahme,
Eigentumsvorbehalt |
| 8.1 |
Die gelieferten
Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum
von IT-Services Network. |
| 8.2 |
Der Kunde
ist verpflichtet IT-Services Network sofort mitzuteilen, falls
Vollstreckungsmaßnahmen an Gegenständen, die sich noch
im Eigentum von IT-Services Network befinden, und ggf. auf eigene
Rechnung Maßnahmen zu ergreifen, die das Eigentum von IT-Services
Network sichert. |
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§9 Schadensersatz
/ Datensicherung |
| 9.1 |
Bei mangelhafter
Lieferung / Leistung oder fehlender zugesicherter Eigenschaften,
wird IT-Services Network nachbessern oder fehlerhaftes austauschen.
Gewährleistungsansprüche bestehen nicht bei unsachgemäßem
Gebrauch, Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen / Betriebsanleitungen
von IT-Services Network, sowie nach Veränderungen, Erweiterungen
oder Reparaturen durch Dritte. Für gebrauchte Ersatzteile
ist -soweit nicht anders vereinbart-, eine Garantie ausgeschlossen. |
| 9.2 |
Da ständig
die Möglichkeit von Datenverlust durch technisches Versagen
besteht, wird der Kunde hiermit ausdrücklich auf die daraus
entstehende Notwenigkeit einer täglichen Datensicherung hingewiesen.
Bei Verarbeitung wichtiger Daten handelt der Kunde grob fahrlässig,
wenn er die tägliche Datensicherung unterlässt. IT-Services
Network haftet für den Datenverlust begrenzt auf Vorsatz
und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung von IT-Services Network
ist auf den Wiederherstellungsaufwand bei Vorliegen der Sicherungskopien
beschränkt. Stellt der Kunde keine zu Wiederherstellung der
Daten notwendigen Sicherungskopien zur Verfügung, so ist
IT-Services Network von der Haftung vollständig befreit. |
| 9.3 |
IT-Services
Network weißt darauf hin, dass es nach dem derzeitigen
Stand der Technik nicht möglich ist, Hard- und Software
so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungskombinationen fehlerfrei
arbeitet oder gegen Manipulation durch Dritte geschützt
werden kann, und garantiert daher nicht, dass von IT-Services
Network eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software
absturz-, fehler- oder virusfrei ist. IT-Services Network versichert
sorgfältigst darauf zu achten, das Kundengeräte nicht
durch sein Verschulden mit Computerviren befallen werden. Es
ist jedoch nicht möglich, alle Viren auszuschliessen. Sollte
ein Computervirus nachweislich durch IT-Services Network auf
ein Kundengerät übertragen worden sein, so haftet
IT-Services Network nur insoweit, wie dieser vorsätzlich
oder grob fahrlässig durch IT-Services Network verbreitet
wurde. Der Kunde stellt IT-Services Network davon frei, original
verpackte Software auf Virenbefall zu untersuchen und befreit
IT-Services Network von jeglicher Haftung aus Schäden die
durch Virenbefall dieser Software verursacht wurden. Für
Fehler seitens des Herstellers übernimmt IT-Services Network
keinerlei Gewährleistung. |
| 9.4 |
Die Haftung für
alle übrigen Schäden, insbesondere Folgeschäden,
mittelbare Schäden oder entgangener Gewinn, ist ausgeschlossen. |
| 9.5 |
Der Kunde hat IT-Services
Network bei einer möglichen Mängelbeseitigung nach Kräften
zu unterstützen und vor einer Fehlerbeseitigung, insbesondere
vor einem Maschinenaustausch, Programme, Daten und Datenträger
vollständig zu sichern, erforderlichenfalls zu entfernen. |
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§10 Gewährleistung |
| 10.1 |
Die Gewährleistungsfrist
für neue Ware beträgt zwei Jahre. Die Gewährleistungspflicht
für gebrauchte Ware ist ausgeschlossen, sofern keine anderweitige
schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. |
| 10.2 |
Eine Garantieerklärung
des Herstellers führt in keinem Fall zu einer Verlängerung
oder Erweiterung der Gewährleistungspflicht von IT-Services
Network. |
| 10.3 |
Eine Gewährleistungspflicht
besteht für IT-Services Network nicht: |
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| 10.3.1 |
Wenn der Mangel auf eine unsachgemäße
Benutzung der Ware, einem falschen Anschluss bzw. Verwendung
ungeeigneten Zubehörs oder eine falsche Bedienung zurückzuführen
ist |
| 10.3.2 |
Wenn der Gegenstand nicht entsprechend
den Empfehlungen von IT-Services Network oder denen des
Herstellers gepflegt worden ist und der Mangel hierdurch
entstanden ist. |
| 10.3.3 |
Wenn der Mangel auf einer unsachgemäßen
Veränderung des Gegenstandes beruht. |
| 10.3.4 |
Auf Verschleißteile wie:
Druckerpatronen, Farbbänder, Druckköpfe, CD-Rohlinge,
Bänder oder Disketten. |
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§11 Nutzungsrechte |
| 11.1 |
Für
Software gelten die Nutzungsbestimmungen des Herstellers. Bei
Verstoß gegen dieses Nutzungsrecht haftet der Käufer
in voller Höhe für die daraus entstandenen Schäden. |
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§12 Urheberrechte,
Lizenzvereinbarungen |
| (1) |
Soweit IT-Services
Network oder einer seiner Geschäftspartner für den Kunden
oder im Auftrag des Kunden für Dritte Internet-Seiten gestaltet,
überträgt IT-Services Network dem Kunden ein nicht-ausschließliches
Nutzungsrecht an den erstellten Seiten für die Dauer des
Vertragsverhältnisses. |
| (2) |
Sofern IT-Services
Network dem Kunden Software zur Verfügung stellt, überträgt
er dem Kunden ein nicht-ausschließliches Recht für
die Dauer der Vertragslaufzeit. Im Übrigen gelten die Lizenzbestimmungen
der jeweiligen Softwarehersteller. |
| (3) |
Sobald
das Nutzungsrecht des Kunden endet, hat dieser alle Ihm durch
IT-Services Network oder einer seiner Geschäftspartner überlassenen
Datenträger mit Programmen, eventuellen Kopien sowie alle
schriftlichen Dokumentationen, an IT-Services Network zurück
zu geben. Der Kunde löscht die Software in jeglicher Form
von seinen oder durch Ihn angemieteten Rechnern, soweit er nicht
gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist. |
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§13 Außerordentliche
Kündigung durch den Dienstleister |
| 13.1 |
Das Recht
zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses aus
wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt
vor, wenn: |
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| 13.1.1 |
IT-Services Network nach Vertragsabschluß
Umstände bekannt werden, die zu erheblichen Zweifeln
an der Kreditwürdigkeit des Kunden berechtigen. |
| 13.1.2 |
Unüberwindliche Differenzen
zwischen IT-Services Network und dem Kunden die Ausführung
der Leistung unmöglich machen. |
| 13.1.3 |
Der Kunde eine Sicherheitsleistung
/ Vorrauszahlung trotz vorheriger Vereinbarung und anschließender
Aufforderung nicht binnen 14 Tagen gestellt hat. |
| 13.1.4 |
Wichtige Umstände vorliegen,
die es IT-Services Network unmöglich machen dem Auftrag
in angemessener Zeit nachzukommen. |
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§14 Höhere
Gewalt |
| 14.1 |
Sollte
die Erbringung einer Dienstleistung durch höhere Gewalt unmöglich
oder unzumutbar erschwert werden, verlängert sich die Frist
zu Ihrer Erbringung auch bei schon bestehendem Verzug angemessen.
Höhere Gewalt können Streiks, Stromausfall und andere
nicht vorhersehbare und unverschuldete Ereignisse außerhalb
der Einflussmöglichkeit von IT-Services Network sein. Eine
Haftung für währenddessen verursachte Schäden und
Folgeschäden besteht für IT-Services Network nicht. |
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|
§15 Sonstige
Vereinbarungen |
| 15.1 |
IT-Services
Network ist nach Absprache mit dem Kunden berechtigt, Teile des
Auftrags an Dritte weiterzugeben. Sollte dies der Fall sein, gelten
entweder die Preise und AGBs des Dritten oder von IT-Services
Network, je nach Vereinbarung. |
| 15.2 |
Der Kunde
verpflichtet sich, IT-Services Network im Innenverhältnis
von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die
auf rechtswidrigen Handlungen des Kunden oder inhaltlichen Fehlern
der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen.
Dies gilt insbesondere für Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbs-rechtsverletzungen. |
| 15.3 |
IT-Services
Network weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der
Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen
wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht
umfassend gewährleistet werden kann. Auch andere Teilnehmer
am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt
in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr
zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet
übermittelten Daten trägt der Kunde deshalb selbst Sorge. |
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§16 Anwendbares
Recht, Gerichtsstand |
| 16.1 |
Es gilt das Recht
der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des einheitlichen
UN-Kaufrechts (Übereinkommen über Verträge über
den internationalen Warenverkauf v. 11.04.1980) und des deutschen
internationalen Privatrechts sind ausgeschlossen. |
| 16.2 |
Sofern
der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist,
ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten
aus diesem Vertrag Frankfurt am Main. Dasselbe gilt, wenn der
Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt sind. IT-Services Network kann Klagen gegen den
Kunden auch an dessen Wohn- oder Geschäftssitz erheben. |
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§17 Salvatorische
Klausel |
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Sollte
eine Bestimmung dieser AGBs ganz oder teilweise unwirksam sein
oder werden, oder sollten diese AGBs eine ausfüllungsbedürftige
Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen
Bestimmung oder der Lücke tritt eine dem wirtschaftlichen
Zweck der Vereinbarung nahekommende Regelung, die von den Parteien
vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung
gekannt hätten. |