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1
Allgemeines
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| 1.1 |
Die
Angebote, Lieferungen und Leistungen von Ralf Bethke-IT-Services
Network (nachfolgend IT-Services Network genannt) erfolgen
ausschließlich aufgrund dieser Besonderen Geschäfts-
und Lieferbedingungen IT-Service. |
| 1.2 |
Die
Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. |
| 1.3 |
Abweichende
Besondere Geschäftsbedingungen IT-Service der Vertragspartner
werden nur dann Vertragsinhalt, wenn diesen zuvor ausdrücklich
und schriftlich zugestimmt wurde. |
| 1.4 |
IT-Services
Network ist jederzeit zu Änderungen der besonderen Geschäftsbedingungen
berechtigt. |
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§2
Zustandekommen des Vertragsverhältnisses
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| 2.1 |
Das
Vertragsverhältnis für eine zu erbringende Dienstleistung
oder Lieferung kommt durch eine mündliche oder schriftliche
Auftragsbestätigung von IT-Services Network zustande.
In Einzelfällen kann auch eine schriftliche Auftragsbestätigung
vom Kunden gefordert werden. |
| 2.2 |
IT-Services
Network ist nicht zu Auftragsannahme verpflichtet. |
| 2.3 |
IT-Services
Network kann die Auftragsannahme von der Zahlung einer Sicherheitsleistung
/Vorauszahlung abhängig machen. |
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§3
Aufhebung des Vertrages: Rücktritt/ Kündigung
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| 3.1 |
Innerhalb
von drei Werktagen nach Auftragsannahme können beide
Seiten vom Kaufvertrag zurücktreten. Bei Rücktritt
des Kunden bleibt die Verpflichtung bestehen, alle bis zu
dem Zeitpunkt des Rücktritts erbrachten Leistungen und
Lieferungen zu zahlen. Wird zu einem späteren Zeitpunkt
das Vertragsverhältnis vom Kunden beendet, so wird mindestens
ein Drittel der voraussichtlichen Gesamtkosten fällig,
auf jeden Fall aber alle bis dahin erbrachten Lieferungen
und Leistungen. |
| 3.2 |
Jede
Kündigung bedarf beiderseitig zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform per Einschreiben. |
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§4
Lieferung und Gefahrenübergang
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| 4.1 |
Die
von IT-Services Network genannten Termine und Fristen sind
unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich
etwas anderes vereinbart wurde. Die Einhaltung einer als verbindlich
bezeichneten Lieferfrist setzt die rechtzeitige Erfüllung
der Vertragspflicht des Kunden voraus. |
| 4.2 |
Lieferung
und Leistungsverzögerung aufgrund höherer Gewalt
und von Ereignissen welche IT-Services Network die Lieferung
wesentlich erschweren oder unmöglich machen -hierzu gehören
auch nachträglich eintretende Materialbeschaffungsschwierigkeiten,
Betriebsstörungen, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln,
behördliche Anordnungen ect., auch wenn sie bei oder
durch Lieferanten von IT-Services Network eintreten-, hat
IT-Services Network die verbindlichen Fristen nicht zu vertreten. |
| 4.3 |
Der
Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Die Gefahr
geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den
Transport ausführende Person übergeben worden ist,
oder zwecks Versendung IT-Services Network verlassen hat. |
| 4.4 |
IT-Services
Network ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. |
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§5
Preise und Rechnungsstellung
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| 5.1 |
Alle
Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Für Dienstleistungen
jeweils individuell vereinbarte Entgelte und Honorare bedürfen
der Schriftform, andernfalls gelten die Preislisten von IT-Services
Network. Getroffene Vereinbarungen sind für beide Seiten
bindend. |
| 5.2 |
Der
Gesamtbetrag der Rechnung ist spätestens 10 Tage nach
Rechnungseingang und ohne Abzug auf das Konto von IT-Services
Network. zu zahlen. Für mehrere Einzelleistungen kann
eine Gesamtrechnung erstellt werden. |
| 5.3 |
Sollte
der Kunde mit der Zahlung des Rechnungsbetrages in Verzug
geraten, so stehen IT-Services Network Verzugszinsen in Höhe
von 5% über dem Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank
zu. Die Begleichung von Teilbeträgen entbindet nur nach
vorheriger Absprache und ausdrücklichem Einverständnis
durch IT-Services Network von der Zahlungspflicht der Verzugszinsen. |
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§6
Sicherheitsleistungen
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| 6.1 |
IT-Services
Network ist berechtigt die Auftragsannahme von der Zahlung
einer Sicherheitsleistung /Vorrauszahlung abhängig zu
machen. Die Höhe der Sicherheitsleistung / Vorrauszahlung,
sowie deren Fälligkeit sind Bestandteil der Auftragsbestätigung. |
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§7
Pflichten des Kunden
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| 7.1 |
Der
Kunde hat jede Änderung seines Namens, seiner Adresse,
seiner Bankverbindung, Telefonnummer oder ähnliche für
das Vertragsverhältnis wesentliche Umstände unverzüglich
an IT-Services Network mitzuteilen. |
| 7.2 |
Der
Kunde hat die für eine Dienstleitung oder ein Produkt
erteilten Bedienungshinweise zu beachten. |
| 7.3 |
Der
Kunde darf Dienstleistungen von IT-Services Network nur im
Rahmen gesetzlicher Bestimmungen verwenden. |
| 7.4 |
Der
Kunde hat Schäden oder Störungen unverzüglich
nach Kenntnis an IT-Services Network mitzuteilen und die für
die Behebung notwendigen Informationen zu übergeben. |
| 7.5 |
Der
Kunde hat dafür Sorge zu tragen, das Dienstleitungen
und Produkte nur von Ihm oder Dritten, denen der Kunde die
Nutzung gestattet hat in Anspruch genommen werden. Für
deren Verhalten hat der Kunde wie bei eigener Nutzung einzustehen. |
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§8
Abnahme, Eigentumsvorbehalt
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| 8.1 |
Die
gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung
Eigentum von IT-Services Network. |
| 8.2 |
Der
Kunde ist verpflichtet IT-Services Network sofort mitzuteilen,
falls Vollstreckungsmaßnahmen an Gegenständen,
die sich noch im Eigentum von IT-Services Network befinden,
und ggf. auf eigene Rechnung Maßnahmen zu ergreifen,
die das Eigentum von IT-Services Network sichert. |
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§9
Schadensersatz / Datensicherung
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| 9.1 |
Bei
mangelhafter Lieferung / Leistung oder fehlender zugesicherter
Eigenschaften, wird IT-Services Network nachbessern oder fehlerhaftes
austauschen. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht
bei unsachgemäßem Gebrauch, Verstoß gegen
gesetzliche Bestimmungen / Betriebsanleitungen von IT-Services
Network, sowie nach Veränderungen, Erweiterungen oder
Reparaturen durch Dritte. Für gebrauchte Ersatzteile
ist -soweit nicht anders vereinbart-, eine Garantie ausgeschlossen. |
| 9.2 |
Da
ständig die Möglichkeit von Datenverlust durch technisches
Versagen besteht, wird der Kunde hiermit ausdrücklich
auf die daraus entstehende Notwenigkeit einer täglichen
Datensicherung hingewiesen. Bei Verarbeitung wichtiger Daten
handelt der Kunde grob fahrlässig, wenn er die tägliche
Datensicherung unterlässt. IT-Services Network haftet
für den Datenverlust begrenzt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Die Haftung von IT-Services Network ist auf den Wiederherstellungsaufwand
bei Vorliegen der Sicherungskopien beschränkt. Stellt
der Kunde keine zu Wiederherstellung der Daten notwendigen
Sicherungskopien zur Verfügung, so ist IT-Services Network
von der Haftung vollständig befreit. |
| 9.3 |
IT-Services Network weißt
darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik
nicht möglich ist, Hard- und Software so zu erstellen,
dass sie in allen Anwendungskombinationen fehlerfrei arbeitet
oder gegen Manipulation durch Dritte geschützt werden
kann, und garantiert daher nicht, dass von IT-Services Network
eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software absturz-,
fehler- oder virusfrei ist. IT-Services Network versichert
sorgfältigst darauf zu achten, das Kundengeräte
nicht durch sein Verschulden mit Computerviren befallen
werden. Es ist jedoch nicht möglich, alle Viren auszuschliessen.
Sollte ein Computervirus nachweislich durch IT-Services
Network auf ein Kundengerät übertragen worden
sein, so haftet IT-Services Network nur insoweit, wie dieser
vorsätzlich oder grob fahrlässig durch IT-Services
Network verbreitet wurde. Der Kunde stellt IT-Services Network
davon frei, original verpackte Software auf Virenbefall
zu untersuchen und befreit IT-Services Network von jeglicher
Haftung aus Schäden die durch Virenbefall dieser Software
verursacht wurden. Für Fehler seitens des Herstellers
übernimmt IT-Services Network keinerlei Gewährleistung.
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| 9.4 |
Die
Haftung für alle übrigen Schäden, insbesondere
Folgeschäden, mittelbare Schäden oder entgangener
Gewinn, ist ausgeschlossen. |
| 9.5 |
Der
Kunde hat IT-Services Network bei einer möglichen Mängelbeseitigung
nach Kräften zu unterstützen und vor einer Fehlerbeseitigung,
insbesondere vor einem Maschinenaustausch, Programme, Daten
und Datenträger vollständig zu sichern, erforderlichenfalls
zu entfernen. |
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§10
Gewährleistung
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| 10.1 |
Die
Gewährleistungsfrist für neue Ware beträgt
zwei Jahre. Die Gewährleistungspflicht für gebrauchte
Ware ist ausgeschlossen, sofern keine anderweitige schriftliche
Vereinbarung getroffen wurde. |
| 10.2 |
Eine
Garantieerklärung des Herstellers führt in keinem
Fall zu einer Verlängerung oder Erweiterung der Gewährleistungspflicht
von IT-Services Network. |
| 10.3 |
Eine
Gewährleistungspflicht besteht für IT-Services Network
nicht: |
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| 10.3.1 |
Wenn
der Mangel auf eine unsachgemäße Benutzung
der Ware, einem falschen Anschluss bzw. Verwendung ungeeigneten
Zubehörs oder eine falsche Bedienung zurückzuführen
ist |
| 10.3.2 |
Wenn
der Gegenstand nicht entsprechend den Empfehlungen von
IT-Services Network oder denen des Herstellers gepflegt
worden ist und der Mangel hierdurch entstanden ist. |
| 10.3.3 |
Wenn der
Mangel auf einer unsachgemäßen Veränderung
des Gegenstandes beruht. |
| 10.3.4 |
Auf
Verschleißteile wie: Druckerpatronen, Farbbänder,
Druckköpfe, CD-Rohlinge, Bänder oder Disketten. |
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§11
Nutzungsrechte
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| 11.1 |
Für
Software gelten die Nutzungsbestimmungen des Herstellers.
Bei Verstoß gegen dieses Nutzungsrecht haftet der Käufer
in voller Höhe für die daraus entstandenen Schäden. |
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§12
Urheberrechte, Lizenzvereinbarungen
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| (1) |
Soweit
IT-Services Network oder einer seiner Geschäftspartner
für den Kunden oder im Auftrag des Kunden für Dritte
Internet-Seiten gestaltet, überträgt IT-Services
Network dem Kunden ein nicht-ausschließliches Nutzungsrecht
an den erstellten Seiten für die Dauer des Vertragsverhältnisses. |
| (2) |
Sofern
IT-Services Network dem Kunden Software zur Verfügung
stellt, überträgt er dem Kunden ein nicht-ausschließliches
Recht für die Dauer der Vertragslaufzeit. Im Übrigen
gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Softwarehersteller. |
| (3) |
Sobald
das Nutzungsrecht des Kunden endet, hat dieser alle Ihm durch
IT-Services Network oder einer seiner Geschäftspartner
überlassenen Datenträger mit Programmen, eventuellen
Kopien sowie alle schriftlichen Dokumentationen, an IT-Services
Network zurück zu geben. Der Kunde löscht die Software
in jeglicher Form von seinen oder durch Ihn angemieteten Rechnern,
soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung
verpflichtet ist. |
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§13
Außerordentliche Kündigung durch den Dienstleister
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| 13.1 |
Das
Recht zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses
aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund
liegt vor, wenn: |
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| 13.1.1 |
IT-Services
Network nach Vertragsabschluß Umstände bekannt
werden, die zu erheblichen Zweifeln an der Kreditwürdigkeit
des Kunden berechtigen. |
| 13.1.2 |
Unüberwindliche
Differenzen zwischen IT-Services Network und dem Kunden
die Ausführung der Leistung unmöglich machen. |
| 13.1.3 |
Der
Kunde eine Sicherheitsleistung / Vorrauszahlung trotz
vorheriger Vereinbarung und anschließender Aufforderung
nicht binnen 14 Tagen gestellt hat. |
| 13.1.4 |
Wichtige
Umstände vorliegen, die es IT-Services Network
unmöglich machen dem Auftrag in angemessener Zeit
nachzukommen. |
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§14
Höhere Gewalt
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| 14.1 |
Sollte
die Erbringung einer Dienstleistung durch höhere Gewalt
unmöglich oder unzumutbar erschwert werden, verlängert
sich die Frist zu Ihrer Erbringung auch bei schon bestehendem
Verzug angemessen. Höhere Gewalt können Streiks,
Stromausfall und andere nicht vorhersehbare und unverschuldete
Ereignisse außerhalb der Einflussmöglichkeit von
IT-Services Network sein. Eine Haftung für währenddessen
verursachte Schäden und Folgeschäden besteht für
IT-Services Network nicht. |
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§15
Sonstige Vereinbarungen
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| 15.1 |
IT-Services
Network ist nach Absprache mit dem Kunden berechtigt, Teile
des Auftrags an Dritte weiterzugeben. Sollte dies der Fall
sein, gelten entweder die Preise und AGBs des Dritten oder
von IT-Services Network, je nach Vereinbarung. |
| 15.2 |
Der
Kunde verpflichtet sich, IT-Services Network im Innenverhältnis
von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen,
die auf rechtswidrigen Handlungen des Kunden oder inhaltlichen
Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen
beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Datenschutz-
und Wettbewerbs-rechtsverletzungen. |
| 15.3 |
IT-Services
Network weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass
der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen
Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik
nicht umfassend gewährleistet werden kann. Auch andere
Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch
in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und
den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit
der von ihm ins Internet übermittelten Daten trägt
der Kunde deshalb selbst Sorge. |
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§16
Anwendbares Recht, Gerichtsstand
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| 16.1 |
Es
gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung
des einheitlichen UN-Kaufrechts (Übereinkommen über
Verträge über den internationalen Warenverkauf v.
11.04.1980) und des deutschen internationalen Privatrechts
sind ausgeschlossen. |
| 16.2 |
Sofern
der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen
ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten aus diesem Vertrag Frankfurt am Main. Dasselbe
gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland
hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt sind. IT-Services Network
kann Klagen gegen den Kunden auch an dessen Wohn- oder Geschäftssitz
erheben. |
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§17
Salvatorische Klausel
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Sollte
eine Bestimmung dieser AGBs ganz oder teilweise unwirksam
sein oder werden, oder sollten diese AGBs eine ausfüllungsbedürftige
Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen
Bestimmung oder der Lücke tritt eine dem wirtschaftlichen
Zweck der Vereinbarung nahekommende Regelung, die von den
Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit
der Bestimmung gekannt hätten.
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